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| Arbeitslosen Forum: ALG II Empfängerin- angebliche Anzeige ans Finanzamt- RAT? |
ALG II Empfängerin- angebliche Anzeige ans Finanzamt- RAT?
-> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen
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Nachricht |
Lotta Greta
Anmeldedatum: 17.02.2010 Beiträge: 11 Wohnort: Bad sulza
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Verfasst am: 15.03.2010 19:56 Titel: ALG II Empfängerin- angebliche Anzeige ans Finanzamt- RAT? |
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Hallo
wie hier schon beschrieben habe ich zum zweitenmal einen "netten" Hausbesuch von der ARGE gehabt.
Ich dachte die das das wegen einer Eheähnlichen Gemeinschaft wäre, was ja nicht stimmt.
Aber nun sieht es wahrscheinlich so aus das das Finanzamt da spielt. Was das damit zu tun hat, keine Ahnung.
ARGE Hausbesuch Finanzamt komisch
Hat jemand einen Tip wie das zusammen hängen kann.
Bin für jeden Tip dankbar.
Man muss ja ein bischen Vorbereitet sein, wenn da was vom Amt kommt
DANKE |
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Corica
Anmeldedatum: 13.11.2007 Beiträge: 533 Wohnort: Hameln
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Verfasst am: 15.03.2010 20:15 Titel: Re: ALG II Empfängerin- angebliche Anzeige ans Finanzamt- R |
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[quote="Lotta Greta"]Hallo
wie hier schon beschrieben habe ich zum zweitenmal einen "netten" Hausbesuch von der ARGE gehabt.
Ich dachte die das das wegen einer Eheähnlichen Gemeinschaft wäre, was ja nicht stimmt.
Aber nun sieht es wahrscheinlich so aus das das Finanzamt da spielt. Was das damit zu tun hat, keine Ahnung.
ARGE Hausbesuch Finanzamt komisch
Hat jemand einen Tip wie das zusammen hängen kann.
Bin für jeden Tip dankbar.
Man muss ja ein bischen Vorbereitet sein, wenn da was vom Amt kommt
DANKE[/quote]
hattest du ein gewerbe angemeldet ?
oder ist ein teures auto auf dich angemeldet ?
was möchte das finanzamt von dir ?
mfg dieter |
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Lotta Greta
Anmeldedatum: 17.02.2010 Beiträge: 11 Wohnort: Bad sulza
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Verfasst am: 15.03.2010 20:59 Titel: |
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Nein habe keine Gewerbe. Habe kein Auto bzw nicht auf mich angemeldet ich nutze es nur hin und wieder.
Habe einen nebenverdienst monatlich von 60€ ordnungsgamäß bei der ARGE angegeben.
Was da das Finazamt von mir will keine Ahnung. |
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1077 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 15.03.2010 21:48 Titel: |
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Hallo Lotta Greta,
verlange einsicht, das Amt ist verpflichtet dir zu nennen warum es dir den Hausbesuch abstattet. Verlange einsicht in die Akte, nach §25 SGB10 kannst du einen Wiederspruch einlegen (formlos) und wegen der Begründung Akteneinsicht nach §25 verlangen. Der vorteil liegt auf der Hand, du erfährst genau warum der Hausbesuch versucht wurde und auch noch was sonst so läuft. Du darfst dir auch verschiedenes ( evtl. die kpl. Akte/ Seiten Nummerieren) kopieren, dann in ruhe durchsehen und den Wiederspruch entweder begründen, oder zurückziehen. Vorteil: du hast die Akte bis dto.
Nachteil:
Gruß Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt. |
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Lotta Greta
Anmeldedatum: 17.02.2010 Beiträge: 11 Wohnort: Bad sulza
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Verfasst am: 16.03.2010 09:44 Titel: |
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Hallo Ziggi
Danke dir für deinen netten Rat. Das werde ich jetzt so machen. Was mich aber in der ganzen Sache so stutzig macht ist. wieso ein Hausbesuch!?
und warum hängt da angeblich das Finazamt mit drinn. Das versteh ich nicht ganz. Ich kann mir da keinen Reim draus machen. Der Hausbesuch hat ja nix gesagt wegen was sie kommen. Ich habe sie ja gleich an der Tür abgefertigt. Alles komisch.  |
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Ziggi Moderator
Anmeldedatum: 12.10.2009 Beiträge: 1077 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 16.03.2010 22:51 Titel: |
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Hallo Lotta Greta,
| Zitat: |
Hallo Ziggi
Danke dir für deinen netten Rat. Das werde ich jetzt so machen. Was mich aber in der ganzen Sache so stutzig macht ist. wieso ein Hausbesuch!?
und warum hängt da angeblich das Finazamt mit drinn.Das versteh ich nicht ganz. Ich kann mir da keinen Reim draus machen. Der Hausbesuch hat ja nix gesagt wegen was sie kommen. |
| Zitat: |
V Praxisbezogene Hinweise zur Ausgestal tung von Hausbesuchen2
Bevor ein Hausbesuch angestrebt wird, sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
Vor Durchführung eines Hausbesuches ist stets zu prüfen, ob nicht andere Möglichkeiten
der Sachverhaltsklärung bestehen, die weniger belastend für den Bürger sind.
Der konkrete Grund des Hausbesuches, z.B. Anhaltspunkte für einen Leistungsmissbrauch,
ist in der Akte zu vermerken.
Über die Durchführung des Hausbesuches sollte der jeweilige Teamleiter entscheiden.
Hausbesuche dürfen nur durch Außendienstmitarbeiter durchgeführt werden; die Begleitperson
kann auch – insbesondere bei kleineren ARGEn – aus der Sachbearbeitung
kommen.
Die Beauftragung und die Durchführung müssen schriftlich festgehalten werden
(Prüfauftrag, Prüfprotokoll und Prüfbericht).
Bei der Durchführung des Hausbesuches sollte der Außendienst folgende Punkte berücksichtigen:
Der Hausbesuch sollte durch ein Team, möglichst bestehend aus einer Mitarbeiterin
und einem Mitarbeiter, durchgeführt werden.
Die Mitarbeiter des Trägers haben sich zu Beginn des Hausbesuches unaufgefordert
durch Vorlage ihres Dienstausweises auszuweisen.
Die Mitarbeiter sollten bei der Durchführung ein einheitliches Verfahren anstreben, am
Besten per Dienstanweisung.
Die Gründe für den Hausbesuch müssen dem Betroffenen zu Beginn (oder im Vorfeld)
des Hausbesuches erläutert werden.
Die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter müssen darauf hinweisen, dass der Betroffene
den Zutritt zur Wohnung oder ggf. auch zu seinen Betriebs- und Geschäftsräumen
verweigern kann und ihn darüber belehren, welche Folgen die Verweigerung des Zutritts
hat. Der Betroffene darf nicht durch Vorspiegeln falscher Tatsachen unter Druck
gesetzt werden. Der Betroffene entscheidet selbstständig, ob er den Mitarbeitern Zutritt
gewährt oder nicht. | Diese "Diensranweisung" in gänze:
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB II DA/leitfaden__aussendienst__pdf_1_.pdf
Die Sache mit dem FA und was die damit zu tun haben könnten, wirst du in der Akte finden, also, am besten alles relevante Kopieren und aussondieren.
Danach wirst du schlauer sein, somit: Kommt Zeit, kommt Rat.
Gruß Ziggi _________________ Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
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ist glück, doch leben mehr.
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Du wirst von ihm nicht geliebt. |
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nonsens

Anmeldedatum: 19.07.2006 Beiträge: 697 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 17.03.2010 12:46 Titel: |
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Schon schleierhaft das mit dem Finanzamt, allerdings hätte ich da eine *leise* Vermutung....
Meiner Schwester erging es so ähnlich.
Der Nebenverdienst, den Du hast, der ist ja ordnungsgemäß angegeben. Allerdings *könnte* es sein, das Dein Arbeitgeber evtl. Probleme mit dem Fiskus hat, und dort in den Akten ja Dein Name vermerkt ist,weil Du da arbeitest. Man kommt dann irgendwann drauf, das Du noch ALGII beziehst.
Eins trifft aufs andere und zack hängst Du mit drin. Ungewollt, wie auch immer.
Der Arbeitgeber meiner Schwester hatte damals auch arge Probleme mit dem Fiskus, weil er Steuern und Co nicht ordnungsgemäss abgeführt hatte, Schwarzarbeiter in der Firma hatte usw. Meine Schwester wurde dann ebenso geprüft und so weiter (natürlich ohne Folgen, weil sie ja alles angemeldet hatte).....nur ein Hausbesuch stand da nicht an ......
Wenn Du Dir nix vorzuwerfen hast, geh ruhig an die Sache ran. Vielleicht ist es nur ein Mißverständnis.
Ich denke mal, da gibts entweder nur ein riesen Versehen oder aber irgendjemand wollte Dich mit irgendwas dummen in die Pfanne haun...
Anders wäre es nicht zu erklären  _________________ Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen) |
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19.04.2005
Ich möchte hier noch mal auf den Vorteil der kostenlosen Registrierung hier im Forum hinweisen.
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