Google
  Web www.flunk.de
Navigation
Foren Übersicht
Hartz 4

Alle Unterforen
Hartz 4 Forum
ALG1
Neureglungen
Stellenanzeigen
Schulden Forum
Ankündigungen Wichtiges


Off Topic Bereich
Neuigkeiten
Tauschen
Verschenken
Spartipps

Linkpartner:
Arbeitslosigkeit www.hartz4.info

Werbung auf www.flunk.de infos auf
www.lff-marketing.de

Webkatalog
Seitenübersicht


Werbung buchen

Werbeplätze



Weitere Themen
Allgemeines Forum
Suchmaschinen Themen
Dominikanische Republik
Homepage Erstellung
Arbeitslosen Forum: Alg 2 und Bürgschaft für die Wohnung

Alg 2 und Bürgschaft für die Wohnung



-> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen

 
     
 
Autor Nachricht
Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.2005 22:45    Titel: Alg 2 und Bürgschaft für die Wohnung

Hallo! Ich hatte aufgrund meiner Ausbildung mir eine 1- Raumwohnung gesucht,diese bekam ich nur weil mein Opa sich als Bürge eintragen lassen hat.Nun wohne ich nach meiner Ausbildung immer noch in der wohnung,aber leider habe ich keinen Job.Nun wollte ich wissen,ob das Amt die Miete der Wohnung trägt,da ich sie nicht selbst aufbringen kann oder muss mein Opa als Bürge dafür aufkommen?Was kann ich machen,damit mein Opa als Bürge nicht für die Wohnung aufkommen muss?Die Wohnung ist angemessen,eine 1- Raumwohnung


LG
Nach oben
www.hartz4.info automatische Forenwerbung






Verfasst am:     Titel: Werbung


Forenregeln

Wichtiger Hinweis zur Nutzung dieses Forum. Bitte lesen
01.02.2007 Datenschutzerklärung/Nutzungsbedingungen
Grüße Flunk

Nach oben
Melinde
Moderator


Anmeldedatum: 05.11.2005
Beiträge: 3517
Wohnort: Limburg-Weilburg

BeitragVerfasst am: 17.11.2005 23:42    Titel:

Hallo Gast
Dein Opa ist dir gegenüber nicht zum Unterhalt
verpflichtet, also auch nicht zur Mietzahlung.
Seine Einkünfte würden nur dann für die Miete
berücksichtigt, wenn er bei dir wohnen würde.
Die Bürgschaft bei Abschluß des Mietvertrages
hat nichts mit deinem Anspruch auf Leistung zu tun.
Es ist schön, so einen lieben Opa zu haben.
Gruß und alles Gute
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 18.11.2005 00:08    Titel:

Warum wurde denn eine Bürgschaft verlangt,wenn man Opa sowieso nicht die Miete zahlen müsste?
Nach oben
Melinde
Moderator


Anmeldedatum: 05.11.2005
Beiträge: 3517
Wohnort: Limburg-Weilburg

BeitragVerfasst am: 18.11.2005 00:18    Titel:

Der Vermieter hat die Bürgschaft deshalb gewollt, weil er
Sicherheit haben wollte.
Jungen Menschen gegenüber haben viele Vermieter nicht das Vertrauen
das alles geregelt verläuft und da wollen sie jemanden an den sie sich
halten können wenn die Miete nicht gezahlt wird.
Ich gehe mal davon aus das Du bei Mietvertragsabschluß
noch relativ jung warst weil Du schreibst, das war vor Deiner Ausbildung.
Gruß und Gute Nacht
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Gast






BeitragVerfasst am: 18.11.2005 00:42    Titel:

Ich war als ich den Vertag abschloss 18 Jahre,aber ich machte zwei schulische Ausbildungen wo ich kein Geld bekam und das wusste der Vermieter vorher das ich schulische Ausbildungen machte.Es ist auch eine private Vermietungsgesellschaft.Also würde sich der Vermieter erst an meinen Opa wenden,wenn praktisch weder von mir noch vom Amt die Miete kommt?Aber vom Amt würde ich doch die Miete bekommen,wenn ich bedürftig bin oder?

LG und Gute Nacht
Nach oben
Melinde
Moderator


Anmeldedatum: 05.11.2005
Beiträge: 3517
Wohnort: Limburg-Weilburg

BeitragVerfasst am: 18.11.2005 01:03    Titel:

Ups, Du bist ja auch noch wach.
Wenn Du bedürftig bist müssen die Kosten
für die Wohnung übernommen werden.
Hab da mal keine Sorge.
Die Unterstützung durch den Staat, hier Arbeitsagentur,
greift immer dann, wenn man selber nicht kann.
Wenn man kein Geld hat verhungert man nicht und
muß auch nicht im Wald schlafen.
Wenn es keinen gibt, der zu Deinem Unterhalt
verpflichtet ist tut das die Gemeinschaft der Menschen.
Hättest Du z.B. noch keine abgeschlossene Berufsausbildung
wären Deine Eltern Dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet und
müßten Dich versorgen.
Du bist aber fertig ausgebildet, kannst Dich selber ernähren
(zumindest theoretisch wenn es Arbeitsplätze gäbe)
und Deine Eltern haben ihre Pflicht diesbezüglich erfüllt.
Du bekommst Hilfe, keine Bange.
Gute Nacht und schlaf gut.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
19.04.2005
Ich möchte hier noch mal auf den Vorteil der kostenlosen Registrierung hier im Forum hinweisen.
Registrierte Benutzer bekommen neben vielen anderen Funktionen auch automatisch eine Nachricht wenn eine Antwort auf einen Forenbeitrag eingegangen ist.

Hier könnt Ihr euch kostenlos registrieren --> Registrieren

Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen     -> Zur Übersicht aller Beiträge und Fragen  
Seite 1 von 1

 
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
Index Übersicht

Anzeigen

Login für Hartz 4 Forum
Benutzername:

Passwort:
Bei jedem Besuch automatisch einloggen: Profil

Nachrichten Ordner
Einloggen, um private Nachrichten zu lesen

Forum Durchsuchen
Registrieren


Empfehlungen
 
 
Hier die Übersicht der alten Seiten im Hartz 4 Forum seit dem 18.04.2005


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de

Anti Bot Question MOD - phpBB MOD gegen Spambots
Vereitelte Spamregistrierungen: 12642


Fußzeile: Impressum - Datenschutzerklärung/Nutzungsbedingungen