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| Arbeitslosen Forum: ALG 1 nach Selbständigkeit mit Überbrückungsgeld? |
ALG 1 nach Selbständigkeit mit Überbrückungsgeld?
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Nachricht |
BirgitStefanie
Anmeldedatum: 02.09.2006 Beiträge: 32 Wohnort: Pfedelbach
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Verfasst am: 11.03.2008 09:01 Titel: ALG 1 nach Selbständigkeit mit Überbrückungsgeld? |
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Hallo, hab da eine sehr wichtige Frage. Es geht hier um meinen Freund, der dieses Jahr im November 55 Jahre alt und demnächst wohl arbeitslos sein wird. Jetzt machen wir uns große Sorgen, wie es wohl weiter gehen soll und ob er überhaupt noch Anspruch auf ALG 1 hat.
Hierzu kurz der Lebenslauf der letzten Jahre:
Bis 31.03.2006 Angestellter
01.04.2006 bis 27.07.2006 Bezug von ALG 1
28.07.2006 bis 27.01.2007 Selbständige Tätigkeit (mehr als 15 Std. pro Woche) mit Bezug von (damals gab es das noch) Überbrückungsgeld.
28.01.2007 bis 31.03.2007 Selbständige Tätigkeit ohne Überbrückungsgeld
01.04.2007 bis 31.08.2007 Bezug von ALG 1
Seit 01.09.2007 angestellt (vom Arbeitsamt bezuschusst) in der Firma seines Schwagers.
Und jetzt das Problem: Leider läuft nicht alles so glatt, wie man sich das zu Anfang vorgestellt hat, sodass dieses Arbeitsverhältnis jetzt irgendwie aufgelöst werden soll. Meinem Freund wird nahegelegt, selbst zu kündigen, weil die Firma sonst wohl keine weiteren Zuschüsse für neue Mitarbeiter bekommt (Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende).
Und jetzt die Fragen:
1. Mit wieviel Monaten Sperre hat er zu rechnen, wenn er sich darauf einlässt?
2. Weil er in den letzten zwei Jahren schon insgesamt ca. 9 Monate lang ALG 1 bezogen hat, hat er wohl nur noch einen Restanspruch auf ALG 1 von ca. drei Monaten, danach wird es wohl ALG 2 geben. Oder hat er durch dieses halbe Jahr in der Firma seines Schwagers und der Zeit als Selbständiger mit Überbrückungsgeld schon wieder einen erneuten Anspruch auf ALG 1 erwirkt?
Jetzt schon vielen Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße
Birgit _________________ Die Anzahl der Ärsche, in die Du kriechst, sollte die Zahl 0 nicht wesentlich übersteigen. |
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DjTermi Moderator

Anmeldedatum: 03.02.2006 Beiträge: 3539 Wohnort: Herten
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Verfasst am: 11.03.2008 13:42 Titel: |
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Habe Dir eine PN geschickt ! _________________ Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe. |
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19.04.2005
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