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Arbeitslosen Forum: 400,-€ Job

400,-€ Job



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Abduh



Anmeldedatum: 09.02.2012
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.02.2012 16:54    Titel: 400,-€ Job

Ich hab einen Nebenjob und habe im Dezember 304,-€ verdient, von der Arge wurden mir 240,-€ abgezogen.
Nach Einreichung der Abrechnung wurden mir noch 76,80€ nachbezahlt. Das kann doch nicht sein, meiner Meinung nach fehlen noch 22,40€.Im Januar dasselbe, verdient 296,-€ nachbezahlt 83,20€, fehlen 17,60€.

Meine Frage: Rechne ich falsch oder die Arge?


304
100 Freibetrag
+40,80 die 20%
140,80
240-140,80=99,20 Nachzahlung tatsächlich wurden aber nur die76,80 bezahlt
auf eine Anfrage bekam ich gesagt das ist so richtig.
Leider bin ich anderer Meinung möchte euch fragen was ich dagegen tun kann.

Gruss Jürgen
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Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1077
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 10.02.2012 11:06    Titel:

Hallo Jürgen,

zunächst müsste man wissen ob es Netto oder Brutto war!

Ich geh mal davon aus, das es ein sogenannter 400€ Job ist, somit kein Brutto gibt.

Dann recehnet man wie folgt:
304 EK
100Grundfreibetrag

rest 204
20% davon= 40,80Freibetrag

will Heissen, das dein gesammter Freibetrag 140,80€ ist
somit 304-140,80= 163,20€ verbleibt bei der Arge...

OK, nun ist mir nicht bekannt ob du noch nen ""Hauptjob"" hast, denn wenn du noch eine andere Arbeit hast, werden beide zusammengenommen und du erhälst nur einmal den Grundfreibetrag!!
dann wiederum wären nur 20 oder 10 % von deinem Nebenjob anzurechnen.... jenachdem ob du unter oder über 1000€ gesammtbrutto EK hast... oder es in dcer Grenze verläuft...
20%= 60,80€
10%=30,40

Wenn ich aber Rechne:
+304 EK
-240 angenommenes Anrechenbares EK
+76,80 Nachzahlung aus Nachberechnung
140,80€ Selbstbehalt
================
demnach hätte das JC richtig gerechnet...


Was kann man dagegen tun? ganz einfach, Schriftlich Wiederspruch einlegen und abwarten was da kommt...
man kann aber auch mal den Rechner hier betätigen und mit dem ausgedruckten Berechnungasbogen erstmal prüfen ab man einen Rechenfehjler begangen hat und wenn nicht zum JC wandern mit dem SB reden und argumentieren mithilfe des eigenen Berechneten, man hat ja das Recht auf einen NACHVOLLZIEHBAREN also nachrechenbaren Bescheid, das kann man derweil abverlangen...

Am Rande mal bemerkt:
Leider war in deiner ausführung nicht im geringsten für uns eine nachvollziehbare berechnung eingefügt, so das auch ich nichts genaues sagen kann! denn ganz wichtig ist das nicht abgezogen wird, sondern das Anrechenbare einkommen angegeben wird, somit kann es auch zu Denkfehlern kommen, welche nicht ohne die ganze berechnug zu kennen auch nicht gefunden werden können.

Gruß Ziggi
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Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Abduh



Anmeldedatum: 09.02.2012
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.02.2012 21:46    Titel:

Hallo Ziggi,
es ist ein 400 € Job und mir werden monatlich 240 € im voraus abgezogen denn wenn ich 400 verdiene kann ich ja 160 bhalten dann stimmt das auch, denn das war die ersten Monate so, leider hab ich jetzt einpaar Stunden weniger und ich hab immer so um die 300, also wenn
ich 300 verdiene dann kann ich doch 140 behalten und müsste noch 100 von den 240 die abgezogenwurden bekommen, sollte das nicht so sein simmt das mit den 20% nicht und 100 sind doch frei. 20 % von 200 sind 40 und nicht 22.

Gruss Jürgen
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Ziggi
Moderator


Anmeldedatum: 12.10.2009
Beiträge: 1077
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 11.02.2012 00:02    Titel:

Abduh hat Folgendes geschrieben:
Hallo Ziggi,
es ist ein 400 € Job und mir werden monatlich 240 € im voraus abgezogen denn wenn ich 400 verdiene kann ich ja 160 bhalten dann stimmt das auch, denn das war die ersten Monate so, leider hab ich jetzt einpaar Stunden weniger und ich hab immer so um die 300, also wenn
ich 300 verdiene dann kann ich doch 140 behalten und müsste noch 100 von den 240 die abgezogenwurden bekommen, sollte das nicht so sein simmt das mit den 20% nicht und 100 sind doch frei. 20 % von 200 sind 40 und nicht 22.

Gruss Jürgen


Mh Jürgen,

es ist wie es ist, wenn du mal nachrechnest.... versuch es einfach mal nachzuvollziehen:
+304 EK ) vom Chaf ausgezahlt)
-240 angenommenes Anrechenbares EK ( wurden abgezogen)
+76,80 Nachzahlung aus Nachberechnung ( wurde nahcgezahlt)
140,80€ Selbstbehalt bleibt übrig

oder anderstrum...

+304€
-240€
=064€
+76,80€
140,80€

und genau diese 140,80€ sind der eigenanteil oder selbstbehalt.

Mal Ausdrucke aus dem Rechner:

Einkommen 400€
Zitat:
Regelbedarf des Haushalts: 374,00€
Bedarf: 374,00€
abzgl. zu berücksichtigendes Einkommen*: 240,00€
Arbeitslosengeld-II (gerundet): 134,00€


Einkommen 304€
Zitat:
Regelbedarf des Haushalts: 374,00€
Bedarf: 374,00€
abzgl. zu berücksichtigendes Einkommen*: 163,20€
Arbeitslosengeld-II (gerundet): 211,00€

Div von 240 zu 163,20 ist : 76,80€

also egal wie ich es rechne, ich komme auf den selben Betrag wie das JC...
benutz doch auch ma den Rechner...
Ich bin mir sicher das du nen Denkfehler hast...

LG Ziggi
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