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Arbeitslosen Forum: 1 Eur Job annehmen? Ja oder Nein?

1 Eur Job annehmen? Ja oder Nein?



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Dirk4777



Anmeldedatum: 21.03.2011
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 03.05.2011 12:08    Titel: 1 Eur Job annehmen? Ja oder Nein?

Hallo zusammen. Ich beziehe seit 1 Monat Harz4. Heute morgen bekam ich vom A-Amt einen Anruf dass ich morgen früh zur Bushaltestelle hier im Ort gehen solle, dort hält dann ein Kleinbus in den ich einsteigen soll xD. Der wiederum fährt mich dann zu meiner Arbeitsstelle. ( welche arbeit das genau sein soll wurde nicht gesagt) also ich war erstmal geschockt und hab nur Jaja gesagt damit die endlich ruhe giebt.Ich war auch noch im Halbschlaf und wusste garnicht so schnell was ich darauf antworten soll. Nun meine Frage. Was mache ich denn nun? muss ich wirklich diesen 1 Eur Job annehmen? ich meine es wäre schon ganz gut wenn ich vorher mal genau informiert werde welche Arbeiten ich da genau machen muss.
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kettelmaus



Anmeldedatum: 29.11.2006
Beiträge: 278

BeitragVerfasst am: 03.05.2011 14:02    Titel:

Hi

Also annehmen solltest Du den 1€ Job schon, ansonsten kannst Du mit einer Sperre rechnen!!
So schlimm kann es nicht werden,ich selber habe 1 Jahr auf dem Friedhof als 1€ Jobber gearbeitet und mich dabei nicht kaputt gemacht,ganz im gegenteil es war total langweilig. Doch Du bist wieder unter Menschen und das ist Wichtig!!
Ausserdem möchtest Du doch wieder ins Arbeitsleben zurück oder Rolling Eyes

Also nutz dich Chance,ausserdem kannst Du das Geld von dem Job ja behalten,das sind bestimmt zwischen 150 - 200 Euro.

Gruß kettelmaus
_________________
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar !!
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Dirk4777



Anmeldedatum: 21.03.2011
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 04.05.2011 15:01    Titel:

Hi kettelmaus. erstmal danke für deine Antwort. Du hast da schon Recht mit deiner Antwort , man macht sich nicht kaputt und macht vielleicht auch Spass , seh ich alles ein. Was mich an der Sache nur tierisch nervt ist, dass die hier so mir nichts dir nichts anrufen und sagen : hey Du.. morgen früh gehste mal schnell dort und dort hin, meldest dich bei dem . Aber kein Wort drüber was ich da überhaupt machen soll, kein Gespräch vorher und nix. Gestern Abend rief mich noch der Chef von dem Verein an und sagte... hallo ich bin der und der.... welche Schuhgröße hast du? Ich dachte hääää? wer bist du denn? Ich sagte zu dem sie können das vergessen ich komme nicht. Dann sagte der zu mir dann bekomm ich ne Sperre. Das kann ihnen doch egal sein hab ich gesagt,, ich lasse mich nicht zur modernen Sklavenhaltung verpflichten. Also mir gehts einfach nur ums Prinzip. Da gehe ich lieber 5 Stunden die Woche Schwarz irgendwo was machen da hab ich 2mal so viel verdiehnt als bei diesem 1 eur Job. naund solln die mir doch 30 % kürzen,, ich hab einfach auch mein Stolz. Falls ne Kürzung kommt werde ich erstmal Wiederspruch machen.

So nun genug des guten Very Happy

Die Würde des Menschen ist unantastbar !
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Mahone



Anmeldedatum: 06.04.2010
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 04.05.2011 19:57    Titel:

Ich würde mal deinen Sachbearbeiter fragen ob der/die was schlechtes geraucht hat !! Also ich habe 2 x nen 1€-Job gehabt und ich wurde immer informiert ob von meinem Sachbearbeiter oder auch von der Einrichtung selber . Ich wusste immer wo rum es geht , bei dir da scheint ja mächtig was schief gelaufen zu sein .
_________________
rüdiger,was ich dir noch sagen wollte:
ich hab im verkackten blecheimer ne verkäxxte shitnachricht von ner fertigen cracknutte gefundn...die sieht aus wie deine schwester obwohl du ja gar keine has eig.lich un soo..
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ballsport



Anmeldedatum: 02.12.2005
Beiträge: 250
Wohnort: Bremen (HB)

BeitragVerfasst am: 04.05.2011 21:23    Titel:

Hey Dirk4777,

ich hab bereits mehrfach nen 1 € Job gemacht und kenne solch Vorgehensweise gar nicht.
Normalerweise wird man eigentlich ins Jobcenter eingeladen zu einem Gespräch und dort bekommt man dann seine schriftliche Zuweisung für den 1€ Job. Da steht dann genau drauf wo, was und wieviel Stunden täglich.
Auch eine Kontakttelefonnummer steht drauf wo Du selber anrufst und einen Termin zum Vorstellen machst.

Also so wie das Jobcenter es bei Dir getan hat da würd ich auch sagen "No way!!!"

Also ruf einfach nochmal bei Deinem SB an und bitte um einen dringenden Termin. Nimm jemanden mit als Zeugen und frag den dann mal was das soll und wie er dazu kommt Dich anzurufen und Dir zu sagen wohin du gehen sollst und vor allem wann. Dann frag ihn auch gleich mal *ironiemodus an* "Wurden Sie hier einfach hingesetzt ohne vorherige Information oder hatten Sie die Möglichkeit für den Job ne Bewerbung zu schreiben? *ironiemodus aus*

@ unsere Profis hier:
Ist eigentlich solch Vorgehensweise rechtens? Ich mein da kann ja jeder ans Tel. gehen und sagen ok ich bin da und dabei war man es selber vllt garnicht? (denke grad dran wenn meine SchwieMu zu Besuch is die rennt jedesmal gleich ans Tel und gibt brav Antworten obwohl nicht sie dran sein sollte)
Gibt es jetzt auf das Nein von Dirk wirklich Sanktionsmöglichkeiten?

LG Carmen *jetzt schlafen gehe - GöGa hat Nachtschicht und ich Frühschicht (wenn Cheffe noch anruft)*
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Melinde
Moderator


Anmeldedatum: 05.11.2005
Beiträge: 3517
Wohnort: Limburg-Weilburg

BeitragVerfasst am: 05.05.2011 01:03    Titel:

Hallo Dirk4777

Dein erster Fehler:
Warum haben die Deine Telefonnummer, Du musst nur postalisch erreichbar sein. Das schützt vor unausgeschlafen ausgesprochenen Zustimmungen.
Löschung der nicht leistungsrelevanten Daten beantragen:
"Ich beantrage hiermit gemäß § 84 Abs. 2 SGB X die Löschung meiner Telefonnummer. Die Daten sind für die Erfüllung Ihrer Aufgaben nicht erforderlich und die Erhebung verstößt gegen mein informationelles Selbstbestimmungsrecht.
Um die Datenlöschung überprüfen zu können, beantrage ich einen entsprechenden Nachweis."

Dein zweiter Fehler:
Du hast der Zuweisung nicht sofort widersprochen, denn ein Verwaltungsakt ist an keine Form gebunden, also auch telefonisch möglich.
Widerspruch musst du allerdings sicherheitshalber auch noch schriftlich und nachweissicher machen, der hat aber keine aufschiebende Wirkung.

Dein dritter Fehler:
Von Schwarzarbeit als Alternative zu schreiben ist mehr als saublöde, ehrlich.

Was ist jetzt zu tun.
Da Du schon zugesagt hast zu kommen, auch als der Maßnahmeträger sich bei Dir telefonisch gemeldet hat und nach Deiner Schuhgröße fragte gehst Du da erstmal hin und lässt Dir den schriftlichen Zuweisungsbescheid geben.
Wird nicht vorliegen denn der muss Dir von Deinem Jobcenter zugehen.
Ohne Zuweisung kein 1-€-Job antretbar und den Rest des Tages wirst Du in angeregtem Gespräch mit dem telefonlustigen SB verbringen der Dir die Rechtsgrundlage erklären wird auf welcher die telefonische Direktentsendung zum Einsatzort erfolgte und Dir sicher gerne die Zuweisung in Papierform überreicht.

Auch wenn in einer EGV so ein Job drinsteht bedeutet das nur das sowas grundsätzlich anzutreten ist, allerdings immer nur mit Zuweisung.
In dieser Zuweisung sind aufgeführt: die erlassende Behörde, der durchführende Träger, eine genaue Beschreibung der Tätigkeit, Arbeitsort und Arbeitszeit, Gesamtdauer der Maßnahme und die Höhe der Aufwandsentschädigung.

Während der Zeit in der Du diesen 1-€-Job ausübst schreib für jeden Tag auf was Du genau gemacht hast, welche Art Tätigkeiten das waren. Nur so wirst Du eine Grundlage haben zu beweisen das der Job ggf. die Voraussetzungen nicht erfüllt die vorgeschrieben sind. Das Du einen Erstattunganspruch geltend machen kannst unter gewissen Voraussetzungen lies mal hier

Gruss
_________________
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.

Begleitung in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill.
Kontakt: erwerbslosenini.limburg.weilburg@googlemail.com
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BirgitStefanie



Anmeldedatum: 02.09.2006
Beiträge: 32
Wohnort: Pfedelbach

BeitragVerfasst am: 03.06.2011 11:21    Titel:

Hi,
bin jetzt mit meiner Antwort wohl etwas spät dran, aber wenn ich so einen Anruf bekommen würde, wäre ich sehr misstrauisch und würde bestimmt nicht an der Bushaltestelle zu fremden Leuten ins Auto steigen. Würde mich erst mal (z.B. durch Rückruf) davon überzeugen, ob der Anruf auch wirklich von der ARGE kommt.
Gruß Birgit
_________________
Die Anzahl der Ärsche, in die Du kriechst, sollte die Zahl 0 nicht wesentlich übersteigen.
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